Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Für die Haltung von Puten gelten die Regelungen des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Neben der im Tierschutzgesetz verankerten Grundforderung nach einer artgemäßen und verhaltensgerechten Unterbringung sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weitere allgemein gehaltene Anforderungen an Haltungseinrichtungen und an die Überwachung, Fütterung und Pflege geregelt.
Zusätzlich sind die einschlägigen Empfehlungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu beachten. Darüber hinaus wurden die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen erstellt, die dazu beitragen sollen, eine tierschutzkonforme Putenhaltung sicherzustellen.
Ziel des Projektes war es, bereits vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren zur Verbesserung des Tierschutzes in der Putenhaltung in die Praxis zu übertragen, deren Praxistauglichkeit zu prüfen und die Erfahrungen durch zeitgemäße Kommunikationsmittel und Medien für ein breites Fachpublikum aufzuarbeiten und zu demonstrieren.
Ziel des Projektes war es, Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien zur Strukturierung des Putenstalles durch Lichtzonen in die Praxis umzusetzen. Diese Umsetzung in der Praxis wurde wissenschaftlich eng begleitet, um die Machbarkeit des Einsatzes von Licht als Strukturierungsmöglichkeit im Putenstall in Bezug auf die Tiergesundheit, das Tierverhalten aber auch die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen, zu evaluieren und für die Praxis weiterzuentwickeln.
In einem gezielten Wissenstransfer von Erkenntnissen und bisherigen Erfahrungen wird ein Schlüssel gesehen, um Landwirte bei den Herausforderungen im Rahmen der Haltung von Mastputen und den damit verbundenen Anforderungen an das Tierwohl zu unterstützen. Ziel ist es, bundesweit die aktuellen Bedingungen der Putenhaltung im Hinblick auf das Tierwohl und den Tierschutz zu optimieren. Vor dem Hintergrund, zukünftig bei der Tierhaltung auf nicht-kurative Eingriffe verzichten zu können, sollen auch Maßnahmen berücksichtigt werden, welche für eine Haltung von Puten mit ungekürzten Schnäbeln geeignet sind und sich positiv auf die Verringerung von Federpicken und Kannibalismus auswirken.
Die BLE suchte daher im Auftrag des BMEL Projektnehmer mit Ideen/Konzepten für die Putenhaltung, die als Wissensvermittler zu den nachfolgenden Themen mit Tierschutzbezug im Rahmen von durch Bundesmittel geförderten Projekten den Wissenstransfer von Erkenntnissen aus aktuellen Forschungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis übernehmen:
Ziel der Förderung war es, neueste Erkenntnisse und Erfahrungen zu den genannten Themenbereichen auf Praxisbetriebe zu übertragen, deren Anwendung unter Praxisbedingungen zu evaluieren, ggf. zu optimieren und Handlungsanweisungen für die praktische Umsetzung zu formulieren. Die Betriebe wurden von den Projektnehmern ("Wissensmittler“) intensiv betreut und erhielten praxisgerechte Anleitungen bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen. Außerdem fand eine Vernetzung der teilnehmenden Betriebe zum direkten Erfahrungsaustausch statt. Durch neuartige Formen und Medien der Wissensvermittlung wurden die Erfahrungen für ein breites Fachpublikum aufgearbeitet und demonstriert.