Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern.
Informationen zur Blauzungenkrankheit und zu Aspekten rund um die Infektion und die Impfung hat das BMEL in einem Merkblatt zusammengestellt, das hier heruntergeladen werden kann.
Merkblatt zur Blauzungenkrankheit
Saisonbedingt steigt die Aktivität von Gnitzen – die das Virus übertragen – im Frühjahr und damit auch das Risiko von BTV-3-Ausbrüchen. Die flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3-Impfstoffen kann hier Abhilfe schaffen. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise niedrig.
Serotyp 3 (BTV-3) verursacht schwere bis tödliche Krankheitsverläufe
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Zum Tierleid kommen oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter.
Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen EU-zugelassenen Impfstoff. Das BMEL hatte daher im Juni 2024 per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet und diese Eilverordnung auch noch einmal verlängert. Die Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
Quelle: BMEL