Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass die auftretenden Emissionen in Außenklimaställen mit freier Lüftung und Auslauf höher sind als die aus zwangsgelüfteten Ställen. Daher müssen zu sensiblen Gebieten wie etwa Wald oder Wohngebieten deutlich höhere Abstände eingehalten werden als bei konventionellen Ställen. Dies macht die Standortwahl schwerer und teurer.
Auch das Genehmigungsverfahren ist aufwändiger, weil durch einen größeren Einwirkungsbereich potentiell mehr Fremdbetriebe als Vorbelastung bei der Beurteilung der Umwelteinwirkungen zu berücksichtigen sind. Dabei gibt es bislang keinen Bonus für besonders tiergerechte Ställe oder Öko-Ställe – sie werden genauso wie konventionelle beurteilt.
Das Bundeskabinett hat allerdings Ende Juni 2021 einer Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zugestimmt. Diese Verwaltungsvorschrift regelt unter anderem die zulässigen Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen der Nutztierhaltung. Nach novellierter TA Luft sollen Tierwohlställe zukünftig niedrigere Emissionsauflagen erfüllen müssen.
Offene Ställe bergen neue Risiken
Offene Ställe ohne rundherum geschlossene Wände sind nach Meinung der Expertinnen und Experten der BZL-Broschüre hygienisch kritischer zu sehen als geschlossene Ställe. So können Schadnager, Vögel oder Wild- und Haustiere leichter in den Tierbereich gelangen und die Schweine mit zum Teil auch lebensmittelrechtlich kritischen Erregern und Parasiten in Kontakt bringen. Auch durch eine aufwändige und teure Einfriedung der Stallungen wird dieses Risiko nicht völlig auszuschalten sein. Behördlicherseits und seitens der abnehmenden Hand muss man sich dieser Tatsachen bewusst sein und konstruktive und faire Lösungen anstreben.