Tierschutztransportverordnung für KälberTierschutztransportverordnung für Kälber

Mindesttransportalter für Kälber erhöht

Kälber müssen beim Transport mindestens 28 Tage alt sein. Die einjährige Übergangsfrist zum Umsetzen der Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) von 2022 endete zum Jahreswechsel 2023.

Ab 1. Januar 2023 müssen neugeborene Kälber mindestens  28 Tage auf dem Betrieb bleiben. Damit endet die Übergangsfrist der Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV), die ein Mindesttransportalter von 28 Tagen vorschreibt. Bisher wurden zumindest die Bullenkälber der milchbetonten Rassen meistens mit etwa 14 Tagen verkauft. Die Erhöhung des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage bedeutet für die betroffenen Milchviehbetriebe höhere Aufzuchtkosten. Gleichzeitig stellen sich auch hinsichtlich der Stallplatzkapazitäten neue Herausforderungen, weil mehr Platz vorgehalten werden muss.

Höherer Platzbedarf durch mehr und ältere Kälber

Bei der Erweiterung der Stallkapazitäten sind zusätzlich die Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu berücksichtigen. Es ist für die Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter nicht damit getan, weitere Kälberiglus aufzustellen oder die Stallplätze für Kälber zu erweitern. Denn für Kälber im Alter von zwei bis acht Wochen gelten andere Anforderungen an die Haltung als für jüngere Tiere.

Unter anderem besagt die Tierschutznutztierhaltungsverordnung, dass Kälber ab einem Alter von zwei Wochen in Einzelhaltung mehr Platz benötigen als jüngere Tiere. Die Maße von Einzelbuchten müssen ab diesem Alter mindestens 1,60 m x 1,00 m betragen. Kälber in der Gruppenhaltung müssen mindestens 1,5 m² Fläche pro Tier zur Verfügung haben.

Lösungen bieten beispielsweise Kälberboxen, bei denen die Trennwand herausgenommen werden kann.

Gezielte Anpaarungen verstärken

Mit einem gezielten Fruchtbarkeitsmanagement, das zum Ziel hat, nur die besten Kühe mit Blick auf die Milcherzeugung zu belegen, lässt sich die Anzahl der zu verkaufenden Kälber reduzieren. Kühe, die nicht zur Sicherung der Remontierung benötigt werden, können mit Fleischrinderrassen belegt werden. Zusätzlich kann gesextes Sperma eingesetzt werden und zwar sowohl weibliches als auch männliches. Der Einsatz von männlich gesextem Sperma macht unter Umständen bei der gezielten Einkreuzung von Fleischrinderrassen Sinn. Kälber aus diesen Anpaarungen werden in der Regel besser bezahlt als die Kälber der milchbetonten Rassen und auch als weibliche Kreuzungstiere.

Weniger Kälber durch längere Zwischenkalbezeit

Mit der Verlängerung der Zwischenkalbezeit lässt sich die Anzahl der Kälber und damit auch die der Verkaufskälber reduzieren. Das setzt allerdings eine leistungsstarke Herde voraus, die über eine ausreichende Persistenz hinsichtlich der Milchleistung verfügt. Bei einer längeren Zwischenkalbezeit muss außerdem die Eutergesundheit gut beobachtet werden. Kühe, die ohnehin häufig hohe Zellzahlen aufweisen, eignen sich hier weniger.

Zusammengefasst

Die Änderung der Tierschutztransportverordnung besagt, dass Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden dürfen. Der Verordnungstext gilt ab 2023. Viele Milchviehbetriebe müssen Lösungen dafür finden, wie sie den in der Regel zwei Wochen längeren Verbleib der Verkaufskälber auf dem Betrieb umsetzen. Bei der Erweiterung von Stallkapazitäten ist zusätzlich zu beachten, dass Kälber ab der dritten Lebenswoche mehr Platz benötigen als die jüngeren Tiere.

Letzte Aktualisierung 11.01.2023

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