Der biologische Landbau ist in den EU-Öko-Verordnungen gesetzlich geregelt. Landwirte, die auf den Ökologischen Landbau gemäß EU-Verordnung umstellen wollen, können sich hier informieren: Ökolandbau.de
In der Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und dazugehörigen Durchführungsverordnungen sind die Anforderungen an den Tierschutz festgeschrieben. Es fällt eine zwei- bis dreijährige Umstellungsphase für die Betriebe an, bevor sie ihre Produkte als Ökoware vermarkten können. Die Zahl der Tiere auf einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb ist flächengebunden.
Anforderungen Mastrinder (Auswahl):
- Das Futter muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Mindestens 60 Prozent der Tagesration bezogen auf die Trockensubstanz müssen Raufutter sein. Antibiotika, Leistungs- und Wachstumsförderer sowie synthetische Aminosäuren sind verboten. Ebenso sind gentechnisch veränderte Organismen, GVO, und deren Derivate in der Fütterung nicht erlaubt.
- Für die Ökorindermast dürfen ausschließlich Jungtiere aus ökologischen Betrieben zugekauft werden. Ausnahmen werden nur zum Bestandsaufbau genehmigt. Nur Tiere, die drei Viertel ihrer Lebenszeit im ökologischen Betrieb gelebt haben, sind als Ökotiere vermarktbar.
- Das systematische Enthornen der Kälber ist verboten.
- Für Rinder > 350 kg Lebendgewicht sind 5,0 m² Platz pro Tier vorgeschrieben plus 3,7 m² Auslauf.
- Weide- oder Freigeländezugang auch für männliche Tieren über einem Jahr
- Die Endmast ohne Auslauf im Stall darf maximal ein Fünftel der Lebenszeit oder maximal drei Monate betragen.
- Beim Einsatz von herkömmlichen Medikamenten gelten im ökologischen Landbau die doppelten gesetzlichen Wartezeiten, mindestens aber Wartezeiten von 48 Stunden.
- Bei Rindern dürfen lediglich zwei Behandlungsgänge pro Jahr mit herkömmlichen Arzneimitteln durchgeführt werden.
Label:
Das Kennzeichen von Produkten aus Ökobetrieben gemäß EU-Ökoverordnung ist das deutsche sechseckige Biosiegel oder das EU-Bio-Logo (Euro-Blatt).
Förderung:
Auch Betriebe, die sich noch in der Umstellung befinden, bekommen schon eine Förderung.
Kontrolle:
Jeder Ökobetrieb wird regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, von einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle überprüft.