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Organisches und faserreiches Beschäftigungsfutter für Schweine ist Pflicht

Ab sofort muss jedes Schwein Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial haben. Der Tierschutzdienst des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen (LAVES) bietet eine tierschutzrechtliche und –fachliche Einschätzung zu verschiedenen Beschäftigungsmaterialien.

Zwei Sauen stehen in einem Abteil eines Stalls vor einer Strohraufe. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

Seit Anfang August muss Schweinen organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial angeboten werden, zum Beispiel wie hier Stroh in einer Raufe. Bild: Landpixel

Seit 1.August 2021 muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben. So schreibt es die Anfang 2021 novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vor. Damit das Material dem Erkundungsverhalten der Tiere dient, muss es von ihm untersucht und bewegt werden können und veränderbar sein. Als Beschäftigungsmaterial im Sinne der TierSchNutztV kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung aus diesen Materialien dienen. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch andere organische Materialien wie zum Beispiel Baumwollseile oder Strohpresslinge die Mindestanforderungen erfüllen. Hierbei ist insbesondere die Darreichungsform zu berücksichtigen.

Der Tierschutzdienst des LAVES bietet auf seiner Internetseite eine tierschutzrechtliche und -fachliche Einschätzung verschiedener Beschäftigungsmaterialien an. Diese Bewertung bezieht sich auf die nationalen Mindestanforderungen, bezieht jedoch die einschlägigen Empfehlungen der EU-Kommission (Empfehlung (EU) 2016/336 in Verbindung mit der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) zur Auslegung der nationalen Rechtsbegriffe mit ein. Bewertet werden sowohl die erforderlichen Eigenschaften der Materialien als auch die erforderlichen Mindestmengen. Zudem werden Hinweise zur Darreichung des Beschäftigungsmaterials gegeben.

Weitere Informationen beim LAVES Niedersachsen

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