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Niedersachsen fördert investiven Naturschutz

Sowohl der Grunderwerb von Flächen in Schutzgebieten als auch Maßnahmen für neue Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft sind über die GAK förderfähig.

Eine Trockenmauer in Längsansicht.

Über Maßnahme B können auch neue Lebensräume und Strukturen in der Agrarlandschaft geschaffen werden, wie z. B. bepflanzte Trockenmauern. Bild: Jennifer Trentlage

Vollständige Anträge können bis zum 15.03.2023 eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist eröffnet.

Bei der Förderung handelt es sich um eine einjährige Fördermaßnahme mit einem Projektdurchführungszeitraum bis zum 31.12.2023.

Zuwendungsfähige Vorhaben können ab einer Zuwendungssumme von 25.000 € gefördert werden. Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.

 

Es wird zwischen zwei Maßnahmen (A und B) unterschieden:

  • Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“ dient der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten der Agrarlandschaft.
  • Bei Maßnahme B "Förderung der Insektenvielfalt“ sind Grunderwerb, investive Maßnahmen und die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft förderfähig.

Mehr Informationen:

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur, unter der auch 2023, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum GAK-Rahmenplan 2023-2026 durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, wieder Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.

 

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