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Neue TA Luft: Bundesrat stimmt zu, verlangt aber zahlreiche Änderungen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 der neuen TA Luft zugestimmt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext vorgenommen werden. Setzt die Bundesregierung diese vollständig um, kann sie die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift in Kraft setzen.

Blick auf einen großen Schweinestall mit Abluftrohren auf dem Dach. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen müssen große Tierhaltungsanlagen künftig aus ihrer Abluft filtern. Bild: Landpixel

Die TA Luft ist die "Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz". Sie ist das zentrale Regelwerk zur Regulierung von Schadstoffemissionen und -immissionen von Anlagen, die nach Immissionsschutzrecht genehmigt werden müssen. Laut Bundesumweltministerium sind in Deutschland etwa 50.000 Anlagen unterschiedlicher Branchen von der TA Luft betroffen. Dazu zählen unter anderem Fabriken der chemischen Industrie, Zementwerke oder Abfallbehandlungsanlagen, aber auch zahlreiche Tierhaltungsanlagen. Die letzte Novellierung der TA Luft liegt inzwischen fast 20 Jahre zurück. Mit der Neufassung soll das Regelwerk daher jetzt an aktuelles EU-Recht und den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden.

Neu sind Vorgaben für Anlagen, die erst seit Kurzem genehmigungsbedürftig sind – zum Beispiel Fabriken zur Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift auch bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. Dies betrifft Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthühner.

Bundesrat fordert Ausnahmen und Änderungen

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Zeitdruck hin, der durch die EU-Vorgaben entstanden ist. Er bittet um zeitlich begrenzte Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen, die faktisch nicht sofort nach Inkrafttreten der TA Luft in der Lage sein werden, die neuen Vorschriften umzusetzen. Außerdem sollen die Kriterien für Tierhaltungsverfahren und -kategorien mit denen des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens harmonisiert werden - die Bezugsgrößen müssten der Tierschutznutztierhaltungsverordnung entsprechen. Die Bundesregierung soll hierfür Sorge tragen, damit für Betriebe und Vollzugsbehörden vollziehbare Regelungen geschaffen werden, die den gewünschten Umbau zu tierwohlgerechten Ställen befördern. Hierfür seien die bau-, brand- und katastrophenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, perspektivisch eine Flexibilisierung der Grenzwertbestimmung zu prüfen. Das derzeitige Grenzwertkonzept der TA Luft stehe im Widerspruch zu den heutigen Herausforderungen an flexible Industrieprozesse.

Die Verwaltungsvorschrift soll im dritten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Zuvor muss allerdings noch die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in die Vorschrift einarbeiten.

Mehr Informationen auf der Seite des Bundesrates.

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