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Keine Sperrzonen mehr in Deutschland aufgrund von ASP bei Hausschweinen

Afrikanische Schweinepest: Frist der Sperrzone III in Brandenburg von zwölf auf drei Monate verkürzt

Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Die EU-Kommission hat der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragten Verkürzung der Dauer der Sperrzone III im Landkreis Uckermark in Brandenburg zugestimmt. Damit sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Die ursprüngliche Dauer der Sperrzonen wurde somit von zwölf auf drei Monate verringert - dies stellt für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Fleischwirtschaft eine enorme Erleichterung dar. Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).

Die Einrichtung dieser Sperrzone erfolgte Anfang Juli 2022, aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweine haltenden Betrieb in einem Gebiet, das frei ist von ASP bei Wildschweinen. Das BMEL konnte nach Vorstellung und Verteidigung des umfassenden Antrags Brandenburgs bei der Europäischen Kommission und bei den EU-Mitgliedstaaten erreichen, dass die Abstimmung über die entsprechende Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/605 im schriftlichen Umlaufverfahren zu Gunsten Deutschlands erfolgte. Mit Veröffentlichung der Änderung durch die EU-Kommission heute, sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Deutschland kommt insbesondere zu Gute, dass sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten großes Vertrauen in die in Deutschland angewandte Bekämpfungsstrategie haben und den Erfolg auch bei der Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation anerkennen. Diese begründet sich unter anderem in der Einrichtung sogenannter "weißer Zonen“. Das sind abgegrenzte Gebiete, in denen die Wildschweinpopulation mit verschärften Maßnahmen drastisch reduziert wird, um einer Weiterverbreitung der Seuche in noch ASP-freie Gebiete wirksam entgegenzuwirken.

Da alle ASP-Sperrzonen, die bisher aufgrund von Ausbrüchen in Hausschweinebeständen in Deutschland eingerichtet wurden, aufgehoben wurden, gibt es ab 8. Oktober 2022 in Deutschland nur noch ASP - Sperrzonen aufgrund von ASP-Fällen beim Wildschwein.

Quelle: BMEL

 

 

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