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Tierschutzkontrollen zukünftig auch an Tierkadavern möglich

Die Bundesregierung hat am 10. März die vom Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Änderung zum Tierschutzgesetz beschlossen. Danach sollen an Tierkadavern zukünftig Tierschutzkontrollen durchgeführt werden dürfen.

Schweinestall mit Abluftschächten. Davor ein Kadaverbehälter. Klick führt zu Großansicht im neuen Fenster.

An Tierkadavern dürfen in sogenannten VTN-Betrieben zukünftig Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Bild: Landpixel

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Tierschutzverstöße bei der Haltung von Schweinen und Rindern durch gezieltere Kontrollen zu verhindern. Dazu sollen nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert werden, sondern künftig auch Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte – sogenannte VTN-Betriebe.

Studien haben gezeigt, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben können daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Haltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattfinden. Diese können so künftig besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.

Konkret vorgesehen ist, dass VTN-Betreiber verpflichtet werden, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen. Außerdem werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen.

Originalmeldung des BMEL

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