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Thüringen fördert Schweinehaltung auf Stroh

Von 15. Oktober bis 15. November 2021 können Agrarbetriebe beim Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum die neue Förderung beantragen.

Schweine wühlen im Strohl

<p>Bild: Imke Brammert-Schröder</p>

"Wir fördern eine tierwohlgerechte Haltung mit zwei Millionen Euro, um den Agrarbetrieben die Entscheidung zu erleichtern, in neue Haltungssystem zu investieren. Damit folgen wir den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die beim tierwohlfreundlichen Umbau der Nutztierhaltung die Investitionsförderung als ein zentrales Instrument identifiziert hat. Und wir erfüllen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung im Sinne des Tierwohls“, so Agrarministerin Susanna Karawanskij.

Das für den Tierschutz zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Tierwohlstrategie erarbeitet. Diese umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von Haltungen. Über die bestehende Investitionsförderung hinaus gewährt die Landesregierung nun weitere Unterstützung, wenn bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beibehalten oder eingeführt werden. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme "Sommerweidehaltung Rinder“ im Vorgriff auf die erst 2023 beginnende EU-Förderperiode.

Nun folgt die Förderung der "Haltung von Schweinen auf Einstreu“. Sie beginnt ab 2022.

Aufgrund des begrenzten Budgets erfolgt die Auswahl der zu bewilligenden Förderanträge nach dem Datum der Antragseingänge innerhalb des Antragszeitraumes.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Förderung und den Anträgen 

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