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Erstattung von ASP-bedingten Mehrkosten

Die 3. Antragsfrist für den Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten wird bis zum 01.12.2021 verlängert

Ein Wildschwein im Wald

<p>Bild: agrarfoto.com</p>

Schweinehaltende Betriebe in ASP-Restriktionszonen, die den De-minimis-Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, können jetzt noch bis zum 01.12.2021 Anträge im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten einreichen.

Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen.

Auch Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen, können geltend gemacht werden. 

Die Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bis zum 01.12.2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten sind auf der Internetseite des Agrarministeriums eingestellt. Finden Sie hier die Anträge:

mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/ausgleich-von-asp-bedingten-mehrkosten

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