Detailansicht

Antibiotika in der Nutztierhaltung

Die Bundesregierung plant kein Verbot von Antibiotika in der Nutztierhaltung.

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung gesetzlich zu verbieten.

Das geht aus einer Antwort (20/3337) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3152) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, ob die geplante Änderung des Tierarzneimittelgesetzes ein Verbot der Behandlung ganzer Tierbestände mit Antibiotika beim Erkranken weniger Tiere vorsehe.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass die Entstehung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) ein natürlicher Vorgang sei, der durch einen übermäßigen und unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika in allen Bereichen, ob Tierhaltung, Human- und Veterinärmedizin oder weiteren Bereichen, beschleunigt werde.

Die komplexe Problematik AMR bedürfe einer umfassenden Betrachtung; einseitige Analysen, die allein dem Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung eine ursächliche Rolle für die Entstehung antimikrobieller Resistenzen zuweisen, würden zu kurz greifen.

Resistente Erreger könnten sich unter anderem durch Hygienemängel, Reisen und Handel ausbreiten, heißt es in der Antwort. Tiere und Menschen würden oft von denselben Krankheitserregern infiziert, mit denselben Antibiotika behandelt und hätten somit gegenseitig einen Einfluss auf die Resistenzproblematik.

Die Bekämpfung von AMR erfordere daher ein Maßnahmenbündel, das sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin, der Landwirtschaft und der Umwelt ansetzen müsse.

Lesen Sie hier die Origianlmeldung

 

Nach oben
Nach oben