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Afrikanische Schweinepest: EU lehnt Fristverkürzung ab

Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des Bundesagrarministeriums (BMEL) und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt.

Schweine im Stall

Bild: Kira Kutscher/iStock / Getty Images Plus via Getty Image

Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.

Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.

In Niedersachsen haben rund 30.000 gesunde Schweine aus den ASP-Restriktionsgebieten inzwischen ihr Schlachtgewicht erreicht. Das BMEL sucht hier mit den Landesbehörden und Schlachtbetrieben nach Lösungen, um die Schlachtung und die Vermarktung der Fleischerzeugnisse, die völlig bedenkenlos verzehrt werden können, zu ermöglichen. Vor allem Letzteres stellt derzeit ein Problem dar, weshalb Schlachtunternehmen die Abnahme des Fleisches verweigern. Die Frist bis zur Aufhebung der Sperre gilt bis Anfang Oktober, drei Monate nach dem ASP-Ausbruch im Emsland.

Quelle: Pressemitteilung des BMEL "ASP in Niedersachsen: BMEL bedauert Ablehnung der Fristverkürzung durch EU-Kommission " vom 30. August 2022

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