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Bundestag beschließt Verbot des Kükentötens

Der Bundestag hat gestern einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Danach ist ab Januar 2022 das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen verboten.

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Nun ist es amtlich: Der Bundestag hat beschlossen, dass das Töten von Küken ab 2022 verboten wird. Alt: Gelbe Hühnerküken dicht beieinander. Bild: RyanJLane/ E+ via Getty Images

Nun ist es definitiv: Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag, 20. Mai 2021, beschlossen, dass das Töten männlicher Küken ab 1. Januar 2022 verboten wird. Künftig ist vorgesehen, dass das Geschlecht mithilfe spezieller Verfahren bereits im Ei bestimmt wird, sodass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen. Bei den aktuell verfügbaren Verfahren werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird etwas Flüssigkeit entnommen und mithilfe biotechnologischer Nachweisverfahren in kürzester Zeit das Geschlecht bestimmt.

Da nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Hühnerembryo bereits ab dem siebten Bebrütungstag Schmerzen empfinden kann, sieht das Gesetz vor, dass ab Januar 2024 in einem zweiten Schritt nur noch solche Methoden erlaubt sind, die das Geschlecht des Kükens schon in einem früheren Stadium erkennen. Mit dieser Vorgehensweise will der Gesetzgeber der Branche Zeit geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen und entsprechende Verfahren zur Marktreife zu bringen.

Meldung des Deutschen Bundestags zum Verbot des Kükentötens

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