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Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist der Weg für das parlamentarischen Verfahren geebnet.

Das Bundeskabinett hat heute den vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG).

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit erkennen können, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen.

Die verpflichtende Kennzeichnung gilt als ein erster wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen.

Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist nun der Weg für das parlamentarischen Verfahren geebnet, das von der Öffentlichkeit genau verfolgt werden wird.

Weitere Informationen:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Ausführliche Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: BMEL

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