Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 40 Jahren bekommen vom Brandenburger Agrarministerium bei der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen und eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Dafür können sie beim Agrarministerium in Potsdam einen Antrag stellen, um Gebäude, Technik, Tiere oder Flächen zu kaufen. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- beziehungsweise außerfamiliär übernehmen. Zuwendungsempfänger müssen über berufliche Fähigkeiten in einem grünen Berufsfeld verfügen oder einen entsprechenden Studienabschluss nachweisen.
Einzureichen ist ein Geschäftsplan, aus dem die geplante Entwicklung des Unternehmens hervorgeht. Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können über einen Zeitraum von drei Jahren einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro erhalten.
Diese 75.000 Euro werden zusätzlich zur Junglandwirte-Einkommensstützung gewährt, die ein Bestandteil der GAP-Direktzahlungen ist. Danach erhalten Landwirte bis 40 Jahre 134 Euro/ha und Jahr für maximal 120 ha und 5 Jahre.
Informationen und Unterlagen zur Antragsstellung
Hier finden Sie die Originalmeldung des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums vom 15.09.2023.