Nachrichten

BMEL verlängert Umsetzungsfrist für Stallumbauten

Das Bundesagrarministerium (BMEL) reagiert auf Engpässe bei Baumaterialien und lange Lieferzeiten. Die Frist für das Stallbauprogramm für Sauen verlängert sich auf 30. Juni 2023.

Moderne Bewegungsbucht

Bild: Stephan Fritzsche

Wegen der aktuell sehr langen Lieferzeiten für Baumaterialien hat das BMEL die Umsetzungsfrist für die Abwicklung der bereits bewilligten Bauvorhaben jetzt um ein halbes Jahr verlängert. Ursprünglich mussten Umsetzung und Fertigstellung der bewilligten Bauvorhaben bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt sein.

Hintergrund

Das BMEL hat das Bundesprogramm Stallumbau 2020 im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets für die Jahre 2020 bis 2021 eingerichtet und dafür 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höchstgrenze für die Förderung lag bei 500.000 Euro je Betrieb.

Das Programm richtete sich ausschließlich an die Sauenhaltung. Damit sollte die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung des Verbots der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie die deutliche Reduzierung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich unterstützen. Beides hatte sich aus der letzten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2021 ergeben. Im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau konnten Sauenhaltende, die ihren Stall kurzfristig und damit deutlich vor Ablauf der Übergangsfrist umbauen wollten, bis zum 30. September 2021 Förderanträge stellen.

Originalmeldung des BMEL

Nach oben
Nach oben