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Bekanntmachung zu Tierwohl bei kleinen Wiederkäuern

Bekanntmachung zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls bei kleinen Wiederkäuern im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung.

Ein Schaf auf der Weide blickt in die Kamera.

Bild: Regina Bartel

Schafe und Ziegen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und die Nachfrage nach Lammfleisch, Schaf- und Ziegenmilch sowie daraus erzeugten Produkten ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

Die Branche steht vor großen Herausforderungen, wenn es gelingen soll, die Haltung dieser Tierarten zukunftsfähig zu gestalten. Bezüglich einer nachhaltigen Produktion werden an die Haltung von Schafen und Ziegen die gleichen gesellschaftlichen Anforderungen gestellt, wie an die Haltung anderer Nutztierarten.
Da die Optimierung der Haltung, der Fütterung, der Zucht und der Tiergesundheit wesentlichen Einfluss auf das Tierwohl hat, sollen im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung Vorhaben gefördert werden, die das Potenzial haben, das Tierwohl in der Schaf- und Ziegenhaltung zu verbessern.

Das Bundesprogramm Nutztierhaltung zielt auf die Förderung von praxisorientierter Forschung und Grundlagenforschung zu zukunftsfähigen Methoden und Haltungssystemen, Minderung von Umweltauswirkungen der Tierhaltung, auf die Förderung von Wissenstransfer ab, z. B. durch die Bildung von Netzwerken, die Optimierung der Beratung oder die Entwicklung von Leitlinien. Dies schließt auch Fragestellungen zu ökologischen Haltungssystemen ein, sofern diese auch auf konventionelle Verfahren anwendbar sind. Ferner kann auch der Vergleich von ökologischen und konventionellen Haltungssystemen oder die Bündelung verschiedener interdisziplinärer Ansätze Berücksichtigung finden. Ein nachhaltiger Ansatz, der einen Beitrag zur Verbesserung des Tierwohls leistet, ist dabei maßgebend.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Niederlassung in Deutschland. Es können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden. Wünschenswert ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem Verbund von agrarwissenschaftlichen, veterinärmedizinischen und/oder umweltwissenschaftlichen (Forschungs-)Einrichtungen. 

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen über easy-Online bis spätestens Mittwoch, den 26. April 2023 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim beauftragten Projektträger einzureichen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 323 – Tierhaltung, Modellvorhaben Tier
Projektträger – Bundesprogramm Nutztierhaltung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: bunth@ble.de
Ansprechpartnerin in der BLE ist:
Frau Carmen Henrichs (0228/6845-3976; E-Mail: Carmen.Henrichs@ble.de) und über folgende Links:

Bekanntmachung zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung desTierwohls bei kleinen Wiederkäuern im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung (PDF)

BLE: Bekanntmachungen des Bundesprogramms Nutztierhaltung 

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