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Bayern: Entlastung kleinerer Schlachthöfe

Durch eine Neuordnung der Fleischhygienegebühren soll die regionale Vermarktung gestärkt werden.

Innenraum eines kleineren Schlachthofes

<p>Bild: Christine Kaiser</p>

Der Ministerrat hat ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygienegebühren beschlossen. Kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sollen so bessere Rahmenbedingungen erhalten. Die Gebühren für die amtliche Überwachung sollen reduziert werden und einheitlich pro geschlachtetem Tier anfallen.

Derzeit sind die Gebühren pro Tier in kleineren, handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen und variieren in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen.

Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe bayernweit profitieren, was in etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Das Land verspricht sich durch die Maßnahme einen Schub für den gesamten ländlichen Raum.

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