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ASP: Frist für Sperrzonen vorverlegt

Niedersächsische ASP-Sperrzonen werden nun zum 5. Oktober 2022 aufgehoben.

Die EU-Kommission hat die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegt. Die entsprechende  Änderung hat die EU-Kommission am 28.9. veröffentlicht. Das bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen in Niedersachsen zum 5. Oktober 2022. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Darauf hatte das BMEL hingewiesen.

Das BMEL unterstützt weiter die betroffenen Bundesländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. So konnte im zuständigen Ausschuss bezogen auf Brandenburg erstmals erreicht werden, dass sich die Ausweisung des Gebietes, in dem die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen wurde (Sperrzone II) nur auf das Gebiet des Schutzkorridors bis zur polnisch-deutschen Grenze erstreckt. Auch für Sperrzone II gelten umfangreiche Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine, deren Erzeugnisse und Folgeprodukte.

Damit erkennen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission die Wirksamkeit des bereits etablierten ASP-Schutzkorridors entlang der polnisch-deutschen Grenze an. Das Schutzkorridorkonzept ist Teil der Bekämpfungsstrategie der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg.

Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache. Das BMEL unterstützt die betroffenen Bundesländer. Bereits im August hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.

Quelle: BMEL

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