Vor allem bei älteren landwirtschaftlichen Gebäuden und Ställen gibt es Mängel beim vorbeugenden Brandschutz. Zum Beispiel, wenn brandschutztechnische Abtrennungen zwischen den einzelnen Stallabschnitten fehlen oder wenn einzelne Gebäude so nahe beieinander stehen, dass Brände überspringen können. Auch über engstehende Bedachung können Brände weitergeleitet werden.
Ein Brandrisiko ist auch hoch brennbares Material wie Stroh und andere Einstreu. Diese sollte nicht direkt neben dem Stall oder gar unter demselben Dach gelagert werden. Dies würde eine Brandausbreitung weiter beschleunigen.
Erhöhte Brandgefahr besteht oft auch in Heizungs- oder Brennstoffräumen. Sie müssen deswegen mit Schutzvorrichtungen wie Brandschutztüren versehen werden.
In Geflügelställen muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die Gasstrahler, die oft zur Heizung des Masthühnerstalles verwendet werden, geprüft und in einem guten technischen Zustand sind.
Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Löten, Schleifen oder Arbeiten mit Schneidbrennern sind grundsätzlich mit besonderer Sorgfalt auszuführen.
Der Technikraum, in dem sich elektrische Anlagen, Schaltschränke, Frequenzumrichter oder die Lüftungssteuerung befinden, sollte mit einer Brandschutztür und feuerhemmender Decke und Wänden ausgestattet sein.
Für eine Brandfrüherkennung sorgen Rauchmelder, Kameras und nicht zuletzt ein funktionierender Alarm per Smartphone. So kann auch schon bei einem Entstehungsbrand, beispielsweise durch einen Schwelbrand an einem Kabel schnell reagiert werden und Ställe und Tiere vor größeren Schäden geschützt werden.